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laut FCI-Standard Nr. 166/30.8.1991/D, Ursprungsland Deutschland
Allgemeines Erscheinungsbild:
Der Deutsche
Schäferhund ist mittelgroß, leicht gestreckt, kräftig und gut bemuskelt, die Knochen trocken und das Gesamtgefüge fest.
Wichtige Maßverhältnisse:
Die Widerristhöhe beträgt bei Rüden 60-65cm, bei Hündinnen 55-60cm.
Die Rumpflänge übertrifft das Maß der Widerristhöhe um etwa 10-17%
Wesen:
Der Deutsche Schäferhund muss vom Wesensbild her ausgeglichen, nervenfest, selbstsicher, absolut unbefangen und (außerhalb der Reizlage)
völlig gutartig sein, dazu aufmerksam und gut führig. Er muss Mut, Kampftrieb und Härte besitzen, um als Begleit-, Wach-, Schutz-, Dienst- und Hütehund geeignet zu sein.
Nase:
Sie muss schwarz sein.
Gebiss:
Das Gebiss muss kräftig, gesund und vollständig sein (42 Zähne). Er hat ein Scherengebiß. Die Kieferknochen müssen kräftig entwickelt sein.
Augen:
Die Augen sind mittelgroß, mandelförmig, etwas
schrägliegend und nicht hervortretend. Sie sollen möglichst dunkel sein.
Ohren:
Er hat Stehohren von mittlerer Größe, die aufrecht und gleichgerichtet getragen werden, sie sind spitz auslaufend und mit der Muschel
nach vorn gestellt. Kippohren und Hängeohren sind fehlerhaft. In der Bewegung und in Ruhestellung nach hinten angelegte Ohren sind nicht fehlerhaft.
Hals:
Der Hals soll kräftig, gut bemuskelt und ohne lose
Kehlhaut sein. Der Winkel zum Rumpf beträgt ca. 45%.
Körper:
Horizontaler, leicht abfallender Rücken. Der Rücken ist fest, kräftig und gut bemuskelt. Die Lende ist breit, kräftig ausgebildet und gut bemuskelt. Die
Kruppe soll lang und leicht abfallen (ca.23° zur Horizontalen) und ohne Unterbrechung der Oberlinie in den Rutenansatz übergehen.
Brust:
Die Brust soll mäßig breit sein, die Unterbrust möglichst lang und
ausgeprägt. Die Rippen sollen mäßige Wölbungen ausweisen, tonnenförmige Brust ist ebenso fehlerhaft wie Flachrippigkeit.
Die Rute:
Sie reicht mindestens bis zum Sprunggelenk, jedoch nicht über die Mitte des
Hintermittelfußes hinaus. Sie ist an der Unterseite etwas länger behaart und wird in sanft herabhängendem Bogen getragen, wobei sie in der Erregung und in der Bewegung stärker angehoben getragen wird, jedoch nicht über die
Horizontale hinaus. Operative Korrekturen sind verboten.
Gangwerk:
Der Deutsche Schäferhund ist ein Traber. Die Gliedmaßen müssen in Länge und Winkelung so aufeinander abgestimmt sein, dass er ohne wesentliche
Veränderung der Rückenlinie die Hinterhand bis zum Rumpf hin verschieben und mit der Vorhand genauso weit ausgreifen kann. Bei korrekten Gebäudeverhältnissen und Winkelungen ergibt sich ein raumgreifendes, flach über den Boden
gehendes Gangwerk, dass den Eindruck müheloser Vorwärtsbewegungen vermittelt. Bei einem nach vorn geschobenen Kopf und leicht angehobener Rute ergibt sich bei einem gleichmäßigen und ruhigen Trab eine von den Ohrenspitzen über
den Nacken und Rücken bis zu Rutenende verlaufende weichgeschwungene und nicht unterbrochene Rückenlinie.
Haarkleid:
Die korrekte Behaarung ist das Stockhaar mit Unterwolle. Das Deckhaar soll möglichst dicht,
gerade, harsch und fest anliegend sein. Am Kopf einschl. des Ohrinneren, an der Vorderseite der Läufe, an Pfoten und Zehen kurz, am Hals etwas länger und stärker behaart. An der Rückenseite der Läufe verlängert sich das Haar
bis zum Vorfußwurzelgelenk bzw. bis zum Sprunggelenk, an der Rückseite der Keulen bildet es mäßige Hosen.
Farben:
Schwarz mit rotbraunen, gelben bis hellgrauen Abzeichen. Schwarz und grau einfarbig, bei grau mit
dunkeler Wolkung, schwarzem Sattel und Maske. Unauffällige, kleine weiße Brustabzeichen sowie sehr helle Innenseiten sind zugelassen, aber nicht erwünscht. Die Nasenkuppe muss bei allen Fellschlägen schwarz sein. Fehlende
Maske, helle bis stechende Augenfarbe sowie helle bis weißliche Abzeichen an Brust und Innenseiten, helle Krallen und rote Rutenspitze sind als Pigmentschwäche zu bewerten. Die Unterwolle zeigt einen leichten Grauton. Die Farbe
weiß ist nicht zugelassen.
Gewicht:
Rüden: 30-40kg. Hündinnen: 22-32kg.
Fehler:
Jede Abweichung von den vorgenannten Punkten sollte als Fehler angesehen werden, dessen Bewertung im genauen Verhältnis
zum Grad der Abweichung stehen soll.
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